Frankfurter Rundschau 25.11.2011

Hartmut von Hentig nennt Missbrauch an der Odenwaldschule erstmals Verbrechen – und löst trotzdem Empörung aus.

Die Opfer klagen an

Betroffene sexueller Gewalt haben angekündigt, die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verklagen. Sie wollen damit eine Aufhebung der Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch erreichen. Der Runde Tisch der Regierung, der am 30. November letztmals tagt, konnte sich lediglich auf den Vorschlag einigen, die Verjährungsfrist im Zivilrecht auch in leichten Fällen auf 30 Jahre zu verlängern – allerdings würde diese Frist dann nicht mehr ab dem 21. Lebensjahr des Opfers, sondern ab dem Tatzeitpunkt gelten.

„Der Runde Tisch hat versagt“, sagte Norbert Denef, Sprecher der Betroffenenvereinigung netzwerkB, der FR. Insbesondere die katholische Kirche habe ihren Einfluss geltend gemacht, um Täter weiter zu schützen. netzwerkB bereite daher nun eine Sammelklage vor.

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