netzwerkB 13.05.2012

ein Kommentar von Doro

Kennt ihr den schon?

(Zitat) „Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig handelt gegenwärtig mit 20 Dachverbänden wie der Bischofskonferenz oder der Arbeiterwohlfahrt Vereinbarungen aus, in denen sich die Mitglieder dieser Verbände verpflichten, konkrete Regeln einzuhalten.“

Der ist auch gut:

(Zitat) „Berlin plant scharfe Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch.“

Echt, ich schmeiß mich weg! (*Tränenlach*)

(*glucks*) … verpflichten, konkrete Regeln einzuhalten ….

(*prust*) …. scharfe Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch …

Zur Erinnerung:

In Deutschland gibt es ein Strafgesetz und das verbietet sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.

Welchen Teil von „Wer sexuelle Handlungen an Kindern oder Jugendlichen vornimmt, wird bestraft“ haben die bisher nicht verstanden?

Welche noch „konkreteren Regeln“ brauchen die Verbände/Institutionen??

Und warum, bitteschön, müssen diese Verbände/Institutionen (die ja alle den deutschen Gesetzen unterliegen) „verpflichtet werden“, sich an Regeln zu halten???????

Hallo??

Wenn das hier wirklich das Ergebnis der zweijährigen „Aufarbeitung“ des jahrzehntelangen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Deutschland sein soll, dann entlarvt das doch nur die seit Jahrzehnten bestehenden geistigen Verdrehungen:

Bislang hat es offenbar niemanden gestört, dass in Deutschland tagtäglich die Strafgesetze gebrochen werden und schwere Straftaten gegen Kinder und Jugendliche Alltag in diesem Land sind.

Bislang waren die entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch allenfalls humanistische Folklore, etwas, das zum „must have“ eines „demokratischen“, „modernen“ Staates gehört – jedenfalls auf dem Papier.

In Deutschland haben bislang (scheinbar) nur vereinzelte „Sexmonster“ gegen diese Paragraphen verstoßen. Väter, Brüder, Cousins, Stiefväter, Großväter, Lehrer, Pfarrer, Nachbarn, Trainer, Polizisten, Richter, Professoren, Psychologen, Vereinskollegen, Erzieher, Babysitter, Kirchengemeinderäte, Ingenieure, Ärzte, Handwerker und andere Kindervergewaltiger werden dagegen nicht als Sexualverbrecher wahrgenommen.

Das Strafgesetz sieht bereits heute für entsprechende Straftaten Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Frage: Welche „schärferen Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch“ kann es noch geben? Kopf ab? Arbeitslager in Sibirien? Vierteilen??

Nein, viiiel schlimmer: Lehrer und Erzieher müssen zukünftig Anklopfen, wenn sie das Zimmer von Minderjährigen betreten. Wow! Das nenne ich mal „konkret“. Jetzt wissen PÄDAGOGISCHE „FACHKRÄFTE“ endlich mal, was sich auch gegenüber Jüngeren gehört.

Lehrer dürfen zukünftig auch keine medizinische Versorgung im Intimbereich sowie an Bauch und Oberschenkeln vornehmen. Ja jetzt wo Sie’s sagen…! Vermutlich dürfen dann zukünftig Ärzte auch nicht mehr Mathe-Unterricht geben…?

Ach ja: Gemeinsame Saunabesuche von Lehrern und Schüler_innen oder Pfarrern mit Kommunionkindern oder Babysittern mit Babys sind zukünftig auch nicht mehr erlaubt. Gut, dass das jetzt mal „konkretisiert“ wurde. Konnte man(n) ja bisher nicht ahnen, dass das nicht zum allgemeinen Betreuungsumfang gehört.

Abschluss: Ich bin schon gespannt auf die Vereinbarungen, die der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig mit den Familien in Deutschland aushandelt, in denen sich die Väter, Brüder, Cousins, Stiefväter, Großväter, Onkel usw. verpflichten, konkrete Regeln einzuhalten. („Ach, es gibt „konkrete Regeln“? Na, wenn die „konkret“ sind…. Is ja schon was anderes, als so „unkonkrete“ Strafgesetze. Äh, wo genau endet dann zukünftig „konkret“ und fängt dann „unkonkret“ wieder an? – Schließlich bin ich es nicht gewohnt, mich an „konkrete Regeln“ wie beispielsweise Gesetze zu halten…“)

Ja, manchmal hilft nur noch die Flucht in den Zynismus. Wahnsinn ist keine Alternative.

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