Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch
z.H. Herrn Dominique Ehrmann
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10117 Berlin
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Antrag Delphintherapie

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 12.05.2013 bedanke ich mich für Ihr freundliches Antwortschreiben vom 17.05.2013.

Gleichwohl ich in meinem oben genannten Schreiben darauf hingewiesen habe, dass meine Geschichte, sowohl durch Presse, Funk und Fernsehen, als auch ausführlich durch mein Buch „Ich wurde sexuell missbraucht“ öffentlich bekannt ist, bitten Sie mich dennoch einen Antrag zu stellen.

Das Antragsformular weist leider nicht nur technische Mängel auf (das Ausfüllen der Felder ist nur bei 1.1. möglich), sondern es muss bei vielen Fragen grundsätzlich davon abgeraten werden, aus rechtlichen Gründen diese nicht zu beantworten. Denn dem Opfer könnte beim Offenlegen bestimmter Täterdaten eine Verleumdungsklage drohen.

Hinzukommt, dass die meisten Betroffenen keine Beweise haben, bzw. die Taten verjährt sind und somit weder eine polizeiliche, noch eine staatsanwaltliche Ermittlung erfolgen kann. Das Opfer muss also per Gesetz schweigen.

In meinem Buch „Ich wurde sexuell missbraucht“ schildere ich im Kapitel „Keine Beweise“ meine familiäre erlebte sexualisierte Gewalt so:

„Als sehr kleines Kind liege ich auf dem nackten Bauch einer Frau. Sie drückt meinen Kopf auf ihre Schamlippen, so, dass ich sie mit meinem Mund spüre.“

Hätte ich in meinem Buch z.B. geschrieben, dass es eventuell meine Mutter gewesen sei, müsste ich mit einer Verleumdungsklage rechnen. Das gleiche könnte mir passieren, wenn ich diesbezüglich Fragen im Antragsformular beantworten würde.

In Ihrem Antrag unter, „E) Freiwillige Leistungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ verweisen Sie explizit auf die Möglichkeit einer Verleumdungsklage, wie von mir oben beschrieben:

„Um nicht Gefahr zu laufen, sich unter Umständen wegen übler Nachrede, Beleidigung und Verleumdung strafbar zu machen, empfehlen wir Ihnen, sofern Sie die Absicht haben, die Täterin oder den Täter anderen gegenüber zu benennen, sich vorher anwaltlich beraten lassen.“

Auf der einen Seite stellen Sie Fragen, wodurch die Betroffenen bei der Beantwortung gegebenenfalls großen Schaden nehmen können und weiter oben verweisen Sie auf anwaltliche Beratung.

Eine anwaltliche Beratung kostet viel Kraft und auch viel Geld, was viele der Betroffenen nicht haben.

Die meisten Bundesländer haben diesem „Fonds Sexueller Missbrauch“ nicht zugestimmt, weil ihnen das Konzept nicht stimmig sei.

Aus Sicht von netzwerkB ist das Konzept nicht nur nicht stimmig, sondern fügt eventuell den Betroffenen erneuten Schaden zu. Deshalb raten wir von der Antragstellung grundsätzlich ab, ohne einen sehr guten Rechtsbeistand zu haben.

Ist der „Fonds Sexueller Missbrauch“ vielleicht nur ein Versuch der Bundesregierung, aus diesen angeblichen Hilfeleistungen politisches Kapital zu schlagen?

netzwerkB fordert dauerhafte Lösungen für die Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt – kein einmaliges Angebot, wo Betroffene am Ende mit einer Verleumdungsklage rechnen müssen.

Freundliche Grüße

Norbert Denef

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Fonds Sexueller Missbrauch – Antrag Delphintherapie


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